Donnerstag, 13. Dezember 2007
Nichtraucherschutzgesetz Thüringen
In Thüringer Kneipen, Behörden, Vereinshäusern und Kultureinrichtungen ist ab 1. Juli 2008 das Rauchen verboten. Allerdings können Gaststätten mit einem zweiten Raum dort das Rauchen gestatten. Auch in Behörden kann ein Raucherraum eingerichtet werden. Im letzten Moment wurde auch eine Ausnahmeregelung für Diskotheken gefunden. Sie können einen Nebenraum ohne Tanzfläche für Raucher reservieren. Die Entscheidung für das Gesetz fiel mit 40 zu 33 Stimmen. Dabei fanden sich Befürworter und Gegner in allen Fraktionen. Wie sieht die Lage bei Euch aus? Welche Befürchtungen habt Ihr? Welche Probleme erwartet Ihr? Und wie kann man sie lösen?
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9 Kommentare:
Jörg Schwäblein (CDU): "In Gaststätten eine Raucherecke einzurichten, ist genauso sinnvoll, wie in einem Schwimmbecken eine Pinkelecke abzustecken."
Hallo LAG,
wir testen seit 01.12.07 ein Rauchverbot in unserer Teestube, dem Raum, in dem sich vorwiegend an den Nachmittagen viele Jugendliche aufhalten, und der dadurch in den letzten Jahren zu einer Art Jugendzimmer ohne nennenswerten Gastronomie-Umsatz mutiert ist, laut, vollgequalmt, nicht zumutbar für normale Gäste. Da seit 01.09.2007 laut neuem Jugendschutzgesetz das Rauchen für unter 18-jährige in der Öffentlichkeit verboten ist, sahen wir uns veranlasst, zu dieser Maßnahme zu greifen.
Das Ergebnis: Jetzt ist der Raum ganz leer, die Jugendlichen, die schon 18 sind, bevölkern die anderen Räume und sorgen so auch dort für weniger Umsatz, Jugendliche unter 18 bleiben ganz weg. Die wenigen Nichtraucher gesellen sich sowieso zu ihren Freunden, und dort ist immer ein Raucher dabei. An den Abenden mussten wir nach 2 Tagen das Rauchverbot ab 20 Uhr wieder aufheben, um wenigstens abends ein wenig Umsatz zu machen.
Fazit: Eine Gastronomie, die als Haupt- und auch Zielpublikum Jugendliche und junge Erwachsene hat, kann mit einem Rauchverbot nicht überleben, denn es ist nun einmal Tatsache, daß die Leute, die weggehen und auch einigermaßen gesellig sind, d.h. auch eine Gastronomie besuchen, zum größten Teil Raucher sind. Nichtraucher bleiben eh zu Hause, inzwischen auch die unter 18jährigen. Und falls dann die Raucher auf die Straße zum rauchen gehen sollen, ist der nächste Ärger schon vorprogrammiert - mit den Anwohnern wegen Lärm und Dreck, mit Streit um die Reinigung etc. Außerdem belegen Studien, daß die Verweildauer von Nichtrauchern in Gaststätten wesentlich kürzer ist als bei Rauchern.
Falls ein rigoroses Rauchverbot in Thüringen kommen sollte (ab 1.7.08), werden wir wahrscheinlich unsere Einrichtung schließen müssen. Die Schließung wäre nur zu verhindern gewesen, wenn der Landtag entsprechende Hintertürchen offen gelassen hätte, z.B. Ausnahmen für Vereins-Pachtgastronomie, Musik-Clubs oder spezielle Raucher-Clubs, was er aber nicht getan hat. Bezeichnend auch hier, daß die Ausnahmeregelung für Diskotheken lediglich mit einer Stimme Mehrheit durchgesetzt werden konnte. Wir hoffen jetzt noch auf weitere Lobbyarbeit der DEHOGA, daß noch kleinere Änderungen vorgenommen werden. Auch eine Änderung der Vereinssatzung hinsichtlich Raucherverein ist zu überdenken, auch hierzu wird es seitens der DEHOGA noch rechtliche Beratung geben. Zu begrüßen wäre es auch, wie in Bayern, zukünftig jeden Abend als geschlossene Gesellschaft zu deklarieren und der dann zu benennende Verantwortliche sich mit dem Wirt einigt. (bei uns ist der Wirt gleichzeitig im Vereinsvorstand) - aber ob das in Thüringen durchsetzbar ist, bleibt fraglich.
Zu hoffen bleibt auch noch auf die angestrebte Verfassungsklage der DEHOGA.
Wichtiger wie Verbote ist allemal frühzeitige Aufklärung, um die Nikotinsucht gar nicht erst entstehen zu lassen - und das fängt in den Elternhäusern und Schulen an.
Eine rauchfreie Gesellschaft wird es nicht geben, solange Nikotin gesellschaftsfähig bleibt, also legal verkauft wird.
Viele Grüße
C.Keller + Galerie Markt 21 e.V.
Wir haben leider kein eigenes Haus - generell finde ich ein Nichtraucher-Gesetz aber absolut notwendig. Konzerte zum Beispiel sind richtig eklig, wenn man vorher, in der Pause und danach durch eine völlig verqualmte Schleuse muss. Leider ist Thüringen mit seiner Gesetzgebung wieder einmal sehr spät dran!
other music e.V.
Hallo,
nochmal ergänzend zur Debatte und Deinen Fragen:
gerade in den Nachrichten gehört, dass ausgerechnet Bayern heute das schärfste Anti-Raucher-Gesetz in Deutschland beschlossen hat, und das trotz vehementer Gegenwehr aus der Gastronomie (auch in Bierzelten kein Rauch mehr, und in Kneipen nicht mal die Möglichkeit, separate Räume einzurichten, das hat keiner erwartet!). Das, worüber in der Debatte kaum noch geredet wird (das Hauptargument Gesundheitsschutz, vor allem durch das Passivrauchen, das nach jahrzehntelanger Forderung endlich per Gesetz durchschlägt), vermisse ich in der aktuellen Diskussion, auch in den zahllosen Diskussionsforen im Internet. Verstehe schon, man ist müde davon. Es geht z.Z. vor allem um (vermeintliche) Dikriminierung der Raucher und Geschäftseinbußen, nicht zuletzt um zunehmende Fremdbestimmung, Einschränkung der persönlichen "Freiheit", auch in unserer Szene, MdB´s werden im Chat schon mal als durchgeknallte bürokratiegeile Trollos apostrophiert ("Freiheit" versus "Demokratie", verstanden als Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit). Und die Bilder passen ja schon lange dazu: Die grenzenlose Freiheit in Marlboro Country (für rauchende Cowboys und nichtrauchende Pferde gleichermaßen) und dagegen die engen Häuserschluchten Manhattans (inzwischen weitgehend rauch"frei"). Unter den selbsternannten Freiheitshelden gilt schon als naiv bis abtrünnig, wer da noch keiner Verschwörungstheorie anhängt...
Deshalb will ich das nochmal betonen, es geht um den Schutz der Nichtrauchenden (gerade auch der Angestellten!), der nun endlich durchgesetzt wird und vorher aus eigener Kraft oft nur um den Preis des Verzichts (auf einen Job, auf Besuch einer Einrichtung etc) zu erreichen war. Hier sehe ich schon auch ein gewisses Potential neuer Publikumsgewinnung... Natürlich nicht für alle Veranstalter, die größten Probleme werden Häuser haben mit überwiegend nächtlichen Veranstaltungen v.a. für Jugendliche, z.B. Discos etc, wo Raucher vor die Tür müssen und dort in der Regel keine entsprechende "Infrastruktur" vorfinden, "Ruhestörung" z.B. ist vorprogrammiert und wird dem Veranstalter angelastet. Interessant könnte es sein, gerade in der Szene auch den politischen/gesellschaftlichen/soziologischen Aspekt zu beobachten, wird Rauchen an sich vielleicht zunehmend zur Systemkritik stilisiert?
In Thüringen erwarte ich allerhand Ausnahmeregelungen, vielleicht gut so, vielleicht auch nur deshalb, weil einige Volksvertreter die Landtagspräsidentin (Frau Professor Krebshilfe) bißchen ärgern wollen... Also abwarten. Und aus der Praxis: Als allesamt nichtrauchende Veranstalter/Hausbetreiber denken wir über einen separaten Raum für die Raucher nach, wenn´s das Gesetz denn zulässt. Und als provokante Anregung, um mal das Raucherthema vom Herd zu nehmen (ist eh gegessen), eine neue Diskussion über: Handyverbot im öffentlichen Raum!!!??? Das wär doch mal was!
Thüringische Sommerakademie e.V.
Es aus unserer Sicht wäre ein Rauchverbot (Wie z.B. in Irland und
Italien) eine gute Sache. Es gibt sogar Konzertbesucher, der mehr eintritt bezahlen würden wenn NICHT geraucht wird. In diesem Sinne sehen wir der Zukunft( in diesem speziellen Punkt) gelassen entgegen!!
Jazzmeile Thürinen
Hallo,
wir haben uns im Baumbachhaus seit der Eröffnung im Juni1999 durchgesetzt und für das gesamte Gebäude Rauchverbot durchgesetzt.
Deswegen können wir nicht sagen, ob wir Einbrüche im Umsatz hatten. Mir selbst ist es vielleicht persönlich in 3 Fällen vorgekommen, daß "Kettenraucher" nicht in das Museums-Café gegangen sind, weil sie dort nicht rauchen durften.
Was den Umsatz betrifft, haben in den Ländern, wo rigoros das Rauchen in Gaststätten - vorzugsweise Speiselokale - verboten wurde, nach kurzer Zeit (ca. 1/2 Jahr) der Umsatz sogar gestiegen ist.
Unser Verein hat im Oktober eine Fahrt nach Walldürn (Bad.Wtbg.) gemacht. Dort wohnten wir in einem Hotel, was vordem ein "Raucherhotel" war (Betten, Gardinen und Wände dufteten noch nach Qualm). 100m neben dem Hotel sind wir mittags eingekehrt. Es war wundervoll, ohne Belästigung durch unbelehrbare Raucher dort zu verweilen und ein wohlschmeckendes Mittagsmahl einzunehmen.
In anderen Bundesländern geht es also offenbar. Nur Thüringen wird wieder, wie auf manch anderen Gebieten, das Schlußlicht in Deutschland sein. Das ist zumindest zu befürchten.
Übrigens kehre ich mit meinen vielen Wanderern öfters auch in Gaststätten ein. Ziel ist immer, rauchfrei ein gepflegtes preiswertes Mittagessen einzunehmen. Deswegen kehre ich in Kranichfeld z.Zt. nur in e i n e einzige Gaststätte ein, wo Rauchverbot herrscht. Sie können sich vielleicht denken, in welche . . .
Auch bei meinen geführten Wanderungen habe ich in diesem Jahr von ca. 1.300 Personen (viele schon oft dabei) vielleicht 3 Raucher dabei gehabt, die allerdings in den Gaststätten nie geraucht haben. Sie haben sich für die Befriedigung ihres Bedürfnisses dann ins Freie begeben oder sind während der Wanderung etwas abseits gegangen.
Deshalb ist meine Forderung - nicht nur wegen Gesundheitsgefährdung, sondern auch wegen des Schmutzes der durch das Rauchen verursacht wird - überall in der Öffentlichkeit, also in Ämtern, Behörden, auf Bahnhöfen, an Haltestellen, in Gaststätten, in Biergärten u.u.u. das Rauchen unter Strafe zu stellen.
Man könnte natürlich den Rauchern die Möglichkeit ihres Nikotinkonsums durch eine sanfte Rauchart zu ermöglichen, nämlich das Priemen von Kautabak, wie es früher mal war - und schon wäre das Problem gelöst.
Förderverein Baumbachhaus e.V.
Hallo,
war gerade am Wochenende in Ba-Wü, Freiburger Ecke, hier einige Eindrücke, möglicherweise nicht repräsentativ:
Wo ich war, die Kneipen und Zentren voll, die Raucher (nicht viele bei der Kälte) irgendwo vor der Tür, was die Betreiber der Häuser unterschiedlich, d.h. freundlich aufmerksam bis nachlässig z.B. mit Aschenbechern, Abstellmöglichkeiten etc unterstützten. Beschwert hat sich niemand, sah eher so aus, als wäre es immer schon so gewesen... Das hat mich schon erstaunt, andererseits kennt man das ja bereits aus Italien z.B., die Leute (Raucher) akzeptieren es.
Also vielleicht muss man gar nicht so viel diskutieren, sondern erstmal beobachten, wie das sich so entwickelt???
Thüringische Sommerakademie e.V.
Thüringer Landtag beschließt Rauchverbot – massive Umsatzeinbrüche und Existenzgefährdung bei Einraum-Gastronomen
Erfurt, 13. Dezember 2007 / Die Thüringer Landtagsabgeordneten haben gestern Abend mit dem Nichtraucherschutzgesetz die Entscheidung gegen die freie gastronomische Berufsausübung gefällt. Sie verabschiedeten nach mehr als zweistündiger Debatte den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen. Damit werden im kommenden Jahr umfassende Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, aber auch in der Gastronomie wirksam.
Der DEHOGA Thüringen lehnt das beschlossene Gesetz bezüglich des darin getroffenen kompletten Rauchverbots für die Einraum-Gastronomie ab. Ein entsprechender Änderungsantrag, der eine Ausnahme für einräumige Gaststätten gefordert hatte, war bei der Abstimmung abgelehnt worden.
„Daraus ergeben sich gravierende Schwierigkeiten für die Thüringer Einraum-Gastronomie, also insbesondere Kneipen, Bars und Pubs. Dieser Beschluss wird für eben diese Kollegen unweigerlich Umsatzeinbußen in nicht gekanntem Ausmaß sowie Umsetzungsprobleme mit sich bringen. Dies wird zu Unternehmensaufgaben und Existenznöten in diesem Segment führen. Genau dies haben aber die Parlamentarier billigend in Kauf genommen. Der gestrige 12. Dezember ist ein schwarzer Tag für die Thüringer Kleingastronomen, denn diese haben nur in den allerseltensten Fällen die Möglichkeit sich einen weiteren Raum zu schaffen, den sie als Raucherraum ausweisen können“, kommentiert Dirk Ellinger, Geschäftsführer des DEHOGA Thüringen.
Der DEHOGA Thüringen hatte sich für mehrere Änderungen des Gesetzesentwurfs stark gemacht. Diese waren im Hinblick auf Diskotheken und die Übergangsfrist zur Umsetzung des Rauchverbots erfolgreich. „Wir begrüßen, dass der Änderungsantrag Zustimmung fand, der Diskotheken die Einrichtung eines Raucherraumes ermöglicht. Ebenso sehen wir in der Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2008 eine Chance und damit unsere umfangreiche Argumentation in der Sache auch gewürdigt “, so Ellinger weiter.
Der DEHOGA Thüringen wird nun das beschlossene Gesetz einer genauen rechtlichen Prüfung unterziehen vor allem mit Blick auf den Eingriff in das Recht der freien Berufsausübung und das Eigentum für Einraum-Gastronomen.
Der DEHOGA Bundesverband wird noch in diesem Jahr Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen um die Nichtraucherschutzgesetze generell einer verfassungsrechtlichen Prüfung, welcher diese nach der Rechtsauffassung der Branchenvertreter gerade nicht Stand halten, überprüfen zu lassen.
PM DEHOGA Thüringen
(openPR) - In elf Bundesländern werden rauchwillige Gäste vor die Tür gesetzt – Aktualisierte Studie von CHD Expert über wirtschaftliche Folgen der Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie erscheint Ende Februar – Bereits mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Hamburg, 09. Januar 2008 - Für zahlreiche Gastronomen beginnt das neue Jahr mit einem Dämpfer. Acht weitere Bundesländern haben das Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt. Die Folge: Besonders Einraumkneipen haben schon in den ersten Tagen einen zum Teil erheblichen Rückgang an Gästen und Umsatz zu verzeichnen. Dies geht aus Stichprobenerhebungen und Presseveröffentlichungen hervor. Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Umsatzdelle oder um einen langfristigen Trend? Diese Frage wird mit den Ergebnissen der aktualisierten Studie von CHD Expert über die wirtschaftlichen Folgen des Gastro-Rauchverbotes beantwortet; die Studie erscheint Ende Februar*. Das internationale Marktforschungsinstitut hatte Ende November in einer Studie in Niedersachsen und Baden-Württemberg (dort gilt das Rauchverbot seit Anfang August 2007) zum Teil erhebliche Umsatzverluste in der Gastronomie nachgewiesen. Jeder vierte Gastronomie-Betrieb, darunter vor allem Einraumkneipen, hatte zu diesem Zeitpunkt einen Gästerückgang von über zehn Prozent verzeichnet.
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„Die vom Rauchverbot betroffenen Einraum-Betriebe verlieren ihre Stammgäste vor allem an Großgastronomen, die Platz für einen abgetrennten Raucherraum haben“, resümiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert / Marktplatz Hotel. „Damit gehören vor allem Kleinunternehmer zu den Verlierern und viele stehen vor dem wirtschaftlichen Aus.“ Die gesamtwirtschaftlichen Folgen, u.a. auch für mittelständische Brauereien, den Getränke-Fachgroßhandel und die Tabakwirtschaft, seien noch nicht absehbar.
Mittlerweile sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von Wirten gegen das Gastro-Rauchverbot eingegangen. Noch vor Weihnachten brachte die Münchner Wirtin Birgit Netzle („Asam Schlössle“) ihre Klage im Alleingang auf den Weg. Kurz vor Jahresende folgte der Tübinger Gastronom Uli Neu („Pfauen“), der seine Klage in enger Zusammenarbeit dem Dehoga-Bundesverband und unter der Mitwirkung der renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Christoph Moench (Kanzlei GleissLutz, Berlin) formulierte.
Der Mannheimer Gastronom Wolfgang Stengel ("Catweazle" in Mannheim-Neckerau) hatte bereits im August 2007 eine besondere Aktion gestartet. Über die Homepage www.sammelklage-rauchverbot.de sammelten er und seine Lebensgefährtin Brigitte Defiebre sowie der Schwetzinger Kneipier Franco Miesauer ("Murphy's Pub") bis heute rund 45.000 Euro, um eine eigene Verfassungsbeschwerde (RA Chsitoph Kremer, Fachanwalt für Verfassungsrecht) in Gang zu setzen. Der Überschuss aus der Sammelaktion, derzeit mindestens 15.000 Euro soll leukämiekranken Kindern zugute kommen.
Zudem ist eine weitere Verfassungsbeschwerden aus Hessen am BGV eingetroffen. Mit einer Entscheidung sei erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen, sagte eine Sprecherin; Eilanträge zu den bisherigen Verfassungsbeschwerden sollen noch gestellt werden.
In der aktualisierten Studie wird auch der Frage nachgegangen, mit welchen Konzepten die Gastronomen den massiven Veränderungen bei Gästeanzahl und –verweildauer entgegen gewirkt werden kann. Die repräsentative Befragung der Gastronomen wird unabhängig von CHD Expert durchgeführt. Die Ergebnisse sind ab dem 27. Februar erhältlich*.
* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie 2008 – erweiterte und aktualisierte Fassung“ ist zum Subskriptionspreis von 2.650 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de. (Subskriptionsende: 15. Februar 2008)
Rauchverbot in elf Bundesländern
Seit Jahresbeginn ist in acht weiteren Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Damit gilt die Regelung, dass entweder nur in getrennten Raucherzimmern oder vor der Tür gequalmt werden darf, in elf Bundesländern. Ab Anfang bzw. Mitte Februar wird das Gastro-Rauchverbot auch in Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, ab Juli auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen gelten. Die Regelungen im Überblick (Quelle: www.polixea-portal.de):
Baden-Württemberg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes, Festzelten und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Krankenhäuser, Pflegeheime, Berufsschulen und Gymnasien (für volljährige Schüler) dürfen Rauchbereiche ausweisen. Geldstrafen: 150 Euro für den Raucher, Gastwirte können die Konzession verlieren.
Bayern
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. In Straßencafes und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Geschlossene Gesellschaften dürfen ebenfalls rauchen. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen. Geldstrafen: zwischen fünf und 1.000 Euro.
Berlin
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: ab dem 01.07.2008 100 Euro für den Raucher, Gastwirte bis 1.000 Euro.
Brandenburg
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: zwischen fünf und 100 Euro für den Raucher, Gastwirte zwischen zehn und 1.000 Euro.
Bremen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten müssen ab dem 01. Januar 2008 abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geldstrafen: bis zu 500 Euro.
Hamburg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Spielcasinos darf geraucht werden, wenn dort keine Speisen serviert werden. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Ebenso in Vereinsheimen, wenn sie nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 500 Euro.
Hessen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Oktober 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf nur geraucht werden, wenn sie weniger als 21 Tage stehen. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 2.500 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten, Hotels und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab 01. August 2008 bis zu 500 Euro für den Raucher.
Niedersachsen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden (gilt nicht für Schulen, Heimen und Sportstätten). Gaststätten und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: Gastwirte sind für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.
Nordrhein-Westfalen
Das Rauchverbot sollte zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten. Bisher ist kein Gesetz verabschiedet; in Kraft treten könnte dies zum 1. Juli 2008. Vorgesehen ist, in öffentlichen Gebäuden (Ausnahme: Gesundheitseinrichtungen und Schulen) Raucherräume zuzulassen. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten, Rauchclubs und geschlossenen Gesellschaften darf weiterhin geraucht werden.
Rheinland-Pfalz
Das Rauchverbot tritt zum 15. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten, Diskotheken, Festzelte, Clubs und Straßenkneipen können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 500 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 1.000 Euro.
Saarland
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In inhabergeführten Gaststätten und Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.
Sachsen
Das Rauchverbot tritt zum 1. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 5.000 Euro für Raucher und Gastwirte.
Sachsen-Anhalt
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten mit mehreren Räumen können eine davon zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab Juli 2009.
Schleswig-Holstein
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.
Thüringen
Das Rauchverbot tritt zum 01. Juli 2008 in Kraft. In Behörden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: fünf bis 500 Euro für Raucher und Gastwirte.
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